Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 09.12.2012, 23:51
MaikIhde MaikIhde ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.12.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Schimmel - fristlose Kündigung möglich?

Man kann auch fristlos kündigen. Dafür ist aber Bedingung, dass man den Vermieter auffordert den Schimmel (unter Fristsetzung) zu beseitigen und gleichzeitig die fristlose Kündigung androht. Erst wenn er dann nicht reagiert, kann man fristlos kündigen. Ein Attest, dass man wegen Schimmel krank ist, ist nicht notwendig. Es reicht aus, dass Schimmel vorhanden ist. Es soll ja vermieden werden, krank zu werden. Man muss also nicht erst krank werden.

Vom Mieter nicht zu verantwortender erheblicher Schimmelpilzbefall und die Durchfeuchtung wesentlicher Wohnräume berechtigen zur fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung (AG Köln 206 C 29/00 WM 2003, 55) Mietminderung Feuchtigkeit, feuchte Wände Minderung miete wieviel höhe
Mit Zitat antworten