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Alt 11.12.2012, 14:32
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Mindestwohndauer bei Kündigung wegen Eigenbedarf

Zitat:
Kann man das irgendwo nachlesen?
Nö, Sie können aber der Kündigung widersprechen, dann wird sich ein Gericht damit befassen. Da Sie aber nur mit dem Vermieter gemeinsam in dem Haus wohnen, kann er ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Das würde die Frist um 3 weitere Monate auf insgesamt 9 Monate verlängern.

Für diese Kündigung braucht der Vermieter auch keine Begründung.
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