Hallo Joasia,
ich denke ich kann dich beruhigen. Die Gründe die in der fristlosen Kündigung angegeben werden sind nicht ausreichend.
Für eine gerechtfertigte fristlose Kündigung durch den Vermieter muss schon mehr passieren. Im Artikel "Fristlose Kündigung durch den Vermieter" kannst du dies noch einmal nachlesen:
Fristlose Kündiegung durch den Vermieter
Hier sind die drei Gründe angegeben, die es dem Vermieter ermöglichen fristlos zu kündigen:
- Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug
- Fristlose Kündigung bei Zweckentfremdung der Wohnung (Nutzen als Geschäftsräume oder Aufnahme von Untermietern)
- Fristlose Kündigung wegen Störung des Hausfriedens
Diese Gründe sehe ich nach deiner Schilderung des Sachverhaltes nicht gegeben.
Lege einfach schriftlich Widerspruch gegen die Kündigung ein und teile deinem Vermieter mit, dass die fristlose Kündigung als gegenstandslos erachtet wird, da kein triftiger Grund angegeben ist, welcher eine fristlose Kündigung rechtfertigt!
Ich hoffe ich konnte und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung,
Mietrecht Einfach