Hallo,
zum Ersten sei gesagt, dass der Vermieter Ihnen nicht wegen Schimmel kündigen kann und auch nicht wegen bevorstehenden baulichen Maßnahmen.
Wenn er diese durchführt und Ihre Wohnung nicht vertragsgemäß nutzbar ist, hat der Vermieter für Ersatz zu sorgen! Dies könnten z.B. Kosten für Einlagerung Ihrer Möbel sein oder auch die Unterbringung in einem Hotel.
Sie sollten hier aber auf Nummer sicher gehen und Ihren Sachverhalt einem unserer Onlineanwälte schildern. Unter dem folgenden Link können Sie sich kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine Mietrecht Onlineberatung einholen:
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Diese paar Euro erachte ich für gut investiert, in Anbetracht der Kosten, die hier möglicherweise im Raume stehen!
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