Zitat:
Bei einem Zimmer hätte ich ja eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, oder?
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Ob Zimmer oder Wohnung, es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Und diese beträgt für Mieter i. d. R. 3 Monate.
Einzige Ausnahme, Mieter und Vermieter wohnen in der selben Wohnung, das Zimmer ist überwiegend mit Möbeln des Vermieters ausgestattet und an nur 1 Person Vermietet.
Dann gilt BGB § 573c Abs. 3 ->
§ 573c BGB - Fristen der ordentlichen Kündigung