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Alt 12.12.2012, 17:24
anitari anitari ist offline
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Standard AW: Wohnung, Zimmer, was denn nun?

Zitat:
Bei einem Zimmer hätte ich ja eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, oder?
Ob Zimmer oder Wohnung, es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Und diese beträgt für Mieter i. d. R. 3 Monate.

Einzige Ausnahme, Mieter und Vermieter wohnen in der selben Wohnung, das Zimmer ist überwiegend mit Möbeln des Vermieters ausgestattet und an nur 1 Person Vermietet.

Dann gilt BGB § 573c Abs. 3 -> § 573c BGB - Fristen der ordentlichen Kündigung
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