Hallo und Guten Abend,
ich habe mich taufrisch angemeldet und hoffe auf meine Frage(n) ein Antwort zu erhalten. Die Problematik ist etwas umfangreich und lässt sich leider nicht in eine bestimmte Kategorie einteilen. Folgendes:
Meine Mutter hat die Absicht sich von meinem Vater zu trennen; und da mein Verhältnis zum ihm leider auch nicht das beste ist, haben wir beschlossen gemeinsam auszuziehen und uns eine neue Wohnung zu suchen in die wir beide ziehen. Für mich - in Ausbildung und unter 25 Jahren - die vorerst einzige Lösung. Wir fanden eine neue Wohnung, die auch die Kriterien des Jobcenters erfüllte - denn meine Mutter, seit sehr vielen Jahren Hausfrau, ist nach der Trennung zunächst auf Leistungen des ALG II angewiesen und hat diesen Antrag sowie Wohnung bewilligt bekommen.
Eigentlich sollte nun der Umzug stattfinden. Doch aufgrund gesundheitlicher Beschwerden, die in / wegen der Wohnung auftraten, musste meine Mutter diese Wohnung schweren Herzens kündigen. Wir versuchten die (außerordentliche) fristlose Kündigung - die hat die Vermieterin aber abgewiesen. So erstellten wir eine neue Kündigung bei der die Frist natürlich später als uns lieb ist endet. In der Zwischenzeit forderte das Jobcenter einen Nachweis für den stattgefundenen Umzug - den wir ja nicht liefern konnten. Berechtigte Konsequenz: Jobcenter stellte Zahlungen ein. Mittlerweile ereilte uns die erste Zahlungsaufforderung der Vermieterin, die ja nun ihre Miete verlangt bis zum Fristablauf.
Doch wer soll das bezahlen? Mutter: Hausfrau, keinerlei Einkünfte geschweige denn Vermögen. Ich selbst bekomme nur ein kleines Schülerbafög.
Und Jobcenter zahlt nicht mehr. Die fordern ja die Leistung inklusive der Miete zurück! UND: Kann die Vermieterin verlangen dass die komplette Miete zurückgezahlt wird - obwohl wir dort nicht gewohnt haben?! Ist es nicht wenigestens möglich die Betriebskosten zu erlassen?!
Ich bitte um Hilfe in diesem Teufelskreis