Zitat:
UND: Kann die Vermieterin verlangen dass die komplette Miete zurückgezahlt wird - obwohl wir dort nicht gewohnt haben?!
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Auch wenn die Wohnung nicht bezogen wurde, muss die vereinbarte Miete bezahlt werden.
Um die weitere Frage mit zu beantworten, es ist die komplette Miete fällig. Die möglicherweise zuviel gezahlten Betriebskosten, werden bei der Abrechnung derselben zurück gezahlt.