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Alt 13.12.2012, 08:36
anitari anitari ist offline
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Standard AW: Wohnung, Zimmer, was denn nun?

Zitat:
Somit schlägt das Mietrecht hier die 3-monats Formulierung im Vertrag?
Rechtsprechnung/Gesetz geht, jedenfalls im Mietrecht und wenn zum Vorteil des Mieters, immer vor Vertrag.
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