Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 14.12.2012, 04:37
CrazyWolf CrazyWolf ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.12.2012
Beiträge: 1
Standard Vermieterpfandrecht - Kalte Räumung

Hallo, ich habe bisher keinen vergleichbaren oder ähnlichen Fall finden können, daher versuche ich es mal hier im Forum. Vielleicht kann mir ja jemand ein paar hilfreiche Tipps geben oder ist selber in so einer Situation gewesen und kann mir weitere Informationen geben. Es geht um eine sogenannte "kalte Räumung". Ich habe mit einer weiteren Person einen Mietvertrag zum 01.04.2012 geschlossen.
[Zwischen:
- 2 Hauptmietern, 1. Hauptmieter -> 30 Jahre, 2. Hauptmieter -> 20 Jahre
und 3. Vermieter -> als GbR wurde eine unbefristete Mietdauer ab 01.April 2012 geschlossen, Gesamtmiete 528,04 Euro -> pro Hauptmieter = 264,02 €]
Mein Mietanteil wurde (dummerweise!) in Bar gegen Quittungsbeleg an den 1. Hauptmieter gezahlt. Dieser äußerte, die Gesamtmiete sei immer an den Vermieter gezahlt worden. Aus beruflichen Gründen musste ich Anfang Juli für 3 Monate (6.Juli - 6. Oktober 2012) in eine andere Stadt (100km entfernt) und konnte zwischendurch nicht nach Hause. Die Miete habe ich im Voraus an den anderen Hauptmieter gezahlt, wieder in Bar und gegen Quittung. Als ich am 07. Oktober mit meinem Kumpel (der mich gefahren hat) wieder zu Hause ankam, musste ich feststellen, dass keiner meiner Schlüssel passt(Haustür und auch Wohnungstür). Daraufhin rief ich den Vermieter an, da der andere Hauptmieter nicht ans Telefon ging -da arbeiten. Der Vermieter meinte, er würde gleich vorbei kommen und mit mir alles klären. Er kam kurz darauf hin und übergab mir ein Umschlag ("Außerordentliche Fristlose Kündigung", am 06.08.2012 geschrieben und per "Einwurf Einschreiben" verschickt und zugestellt) und führte mich zum Dachboden, wo eine Tasche mit wenig Kleidung und ein paar andere persönliche Sachen verstreut lagen (durch Feuchtigkeit und Schmutz waren die Sachen und Unterlagen dementsprechend beschmutzt und nass- teilweise schon Schimmelbefallen-). Der Vermieter nahm meine Schlüssel ab und teilte mir noch mit, dass die Wohnung bereits neu vermietet ist.

Zur Kündigung. In dieser steht:
"da Sie für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug geraten sind, spreche ich Ihnen hiermit nach § 543 die Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund aus."
Außerdem: "Mit Ihnen war leider nachweislich keine Konversation möglich, sodass ich mich zu diesem Schritt gezwungen sehe! Ihre restlichen Sachen nach dem Auszug Ihres Mitmieters werde ich in Verwahrung nehmen und Ihnen nach Begleichung der für mich durch Ihre "Umbaumaßnahmen " entstandenen Kosten persönlich aushändigen."

Auf meine Frage nach der Höhe der Kosten erhielt keine Antwort. Der Vermieter verschwand und ließ mich und meine Begleitung die Sachen vom Dachboden räumen. Zwischenzeitlich erkundigten sich die neuen Mieter( die in meine angemietete Wohnung einzogen) was im Haus los ist. Durch die offene Wohnungstür sah ich, dass die neuen Mieter einige meiner Möbel verwenden -und die zuvor vom Vermieter genannten Umbaumaßnahmen nicht mehr zusehen sind- Die neuen Mieter verweigerten jedoch sämtliche Gespräche.

Nachdem die wenigen Sachen im Auto waren und ich den anderen Hauptmieter nicht erreichen konnte, fuhr ich also wieder zurück in die andere Stadt und kam bei einem Freund zur Untermiete unter. Ich informierte mich im Internet und fand heraus dass das sog. "Vermieterpfandrecht" wichtige Voraussetzungen zur Durchführung benötigt. Nach meinen bisherigen Informationen, hat der Vermieter keinen gerichtlichen. Titel, kein Verzeichnis(inkl. Wertschätzung und Beschreibung) des Inventars der Wohnung angefertigt,..., Außerdem hat er mit dem 2. Hauptmieter etwa am 20.7.2012 einen Aufhebungsvertrag geschlossen".
Nachdem ich psychisch zu belastet war und keine Kraft und keinen klaren Kopf hatte sowie 25 Kg an Gewicht verloren hatte, ging ich erst am 17. Oktober 2012 zum Anwalt und beauftragte diesen mit der Klärung. Ich habe anschließend eine Bestandsliste anfertigen sollen, welche vor ein paar Tagen (hoffentlich) vollständig beim Anwalt nachgereicht wurde. Der Vermiete habe nicht auf das Anwalt- Schreiben "die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung" reagiert und nun warte ich auf weitere Schritte (gerichtliche Termine).

Meine ungeklärten Fragen:
- Gilt die Quittung der Mietzahlungen(leider nur als gescannte Datei vorhanden, Original war in der Wohnung) von mir an den anderen Hauptmieter als Nachweis über Mietzahlung?
- Benötigt der Vermieter nicht eigtl meine Unterschrift, um mit dem anderen Hauptmieter einen Aufhebungsvertrag zu schließen( da meine Kündigung ja erst nach dem Aufhebungsvertrag gemacht wurde)?
- Wäre der Aufhebungsvertrag daher unwirksam?
- Was ist mit diesen "Kosten der Umbaumaßnahmen - diese sind jetzt ja nichtmehr vorhanden bzw. zu schätzen?
- Trifft die neuen Mieter eine Mitschuld? und Dürfen diese meine Möbel nutzen?
- Welche wichtigen Schritte habe ich evtl. bisher vergessen?
- Sollte ein Ärztliches Gutachten gemacht werden? (Wer trägt ggfls. die Kosten und welchen Einfluss hat so etwas?)

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand dazu etwas sagen kann, bei Fragen einfach kurz melden.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen