Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 14.12.2012, 05:31
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Wohnung, Zimmer, was denn nun?

Wenn es sich
Zitat:
Zimmer gehört zur Wohnung meiner Vermieterin.
Ich bin als alleiniger Mieter eingetragen.
Alle Möbel gehören Ihr!
zweifelsfrei um eine solche Wohnung/Zimmer handelt, dann gilt nach § 573c BGB folgendes:

(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Mit Zitat antworten