Wenn es sich
Zitat:
Zimmer gehört zur Wohnung meiner Vermieterin.
Ich bin als alleiniger Mieter eingetragen.
Alle Möbel gehören Ihr!
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zweifelsfrei um eine solche Wohnung/Zimmer handelt, dann gilt nach § 573c BGB folgendes:
(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.