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Alt 14.12.2012, 19:27
Sange
Gast
 
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Standard AW: Gerichtlicher Mahnbescheid

Zitat:
Ich bewohnte mit meiner ehem. Freundin bis Aug. 2009 gemeinsam eine Mietwohnung.
Beide Personen waren als Mieter eingetragen.
Das bedeutet, dass beide Partner gesamtschuldnerisch dem Vermieter gegenüber haften.
Ob dabei nun eine Person ausgezogen ist oder nicht, spielt keine Rolle. Es sei denn, der Vermieter hätte mit der Zustimmung aller Beteiligten den Mietvertrag geändert.

Sie können sich eventuell privatrechtlich an dem ehemaligen Mitmieter/Mitbewohner schadlos halten.

Alles weitere sprengt wohl den Rahmen eines Forums. Hier ist Rechtsberatung erforderlich.
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