Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 17.12.2012, 22:04
Ex_Mieter Ex_Mieter ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.12.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Vermieter will Mitkautionszins nicht erstatten

Zitat:
Zitat von Sange Beitrag anzeigen
Von rechtlicher Seite gesehen, wäre die Vermieterin zu einer ordentlichen Kautionsabrechnung verpflichtet.
Das kann auch bedeuten, dass sie die Verzinsung zur Abdeckung von Forderungen heranzieht. Aber diesen Vorgang hätte sie schriftlich in einer Abrechnung zu belegen.
Richtig, dass hätte Sie mit schriftlich mitteilen müssen. Sie kam aber erst auf die Idee die Zinsen als Deckung für Reinigungskosten zu nehmen, NACHDEM ich sie 2 mal nach den Zinsen gefragt habe.
Ausserdem frage ich mich wie ich es am geschicktesten Anstelle die genauen Rechungen zu Nebenkostenabrechung zu erhalten, die die Nebenkostenabrechnung stimmt hinten und vorne nicht. Jedes Jahr habe ich andere Beträge da drin, aber noch nie habe ich eine rechung gesehen. Ausserdem stellt Sie eine Putzfrau für das Treppenhaus in Rechnung, die die gesamten 4 Jahre die ich da gewohnt habe 2 mal geputz hat.

Zitat:
Zitat von Sange Beitrag anzeigen
Da die Vermieterin die Kaution ausgezahlt hat, ist dies aber auch gleichzeitig die Bestätigung, dass sie keine weiteren Forderungen an den EX-Mieter hat.

Die verrechneten Reinigungskosten sind nur dann strittig, wenn der EX-Mieter keine Aufforderung zur Reinigung erhalten hätte oder diese Reinigungskosten im Mietvertrag vereinbart waren.
Sie hat mit erst von den Reinigungskosten mitgeteilt, nachdem ich ausgezogen war und NACHDEM der neue Mieter eingezogen ist. Eine Aufforderung zur Reinigung der Wohnung habe ich nie erhalten, ausserdem war die Wohnung in einem einwandfreiem Zustand, nachdem ich 6 Stunden geputzt habe (sogar die Fenster, obwohl dies ja nicht nötig ist, bei "Besenrein"). Ich unterstelle meiner Ex-Vermieterin jetzt einfach mal, dass Sie nie hat reinigen lassen....Zumal Sie mir darüber auch keine Quittung/Rechung geben möchte

Zitat:
Zitat von Sange Beitrag anzeigen
Insgesamt sollte man hier auf die Zahlung verzichten, weil eine Klage wegen 11,63 € nun wirklich nicht lohnt.
Und das bringt mich zur nächsten Frage. Wie kommt Sie auf 11,63€??? Auch hierzu bekomme ich nichts schriftliches. Wenn wir den Minimalzins von 0,5% annehmen komme auf 11,63€ im Jahr, bei 1500€ Kaution.
Aber die Frage steht noch offen, ob ich Anspruch auf die Zinsen von meinem Vormieter habe, da ich Ihm die Kaution ausgezahlt habe und das so mit der Vermieterin abgesprochen war.
Mit Zitat antworten