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Alt 18.12.2012, 23:19
Andi Andi ist offline
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Registriert seit: 18.12.2012
Beiträge: 1
Standard Streit bei Wohnungskündigung

Hallo alle zusammen,

mein Mitbewohner und ich haben ein Problem.
Laut unserem Mietvertrag müssen wir 3 Monate im voraus kündigen. Da wir ab 01.03.2013 eine neue Wohnung haben könnten, haben wir schon am 14.11.2012 gekündigt. Im Kündigungsschreiben haben wir leider etwas unglücklich formuliert und geschrieben "das Mietverhältnis endet somit am 01.03.2013" und nicht wie üblich am 28.02.2013.
Unser Vermieter war damit aber einverstanden und hat uns die Kündigung unterschrieben.
Jetzt aber kam unser Vermieter auf uns zu und sagte, dass er jetzt doch nicht mehr mit der Kündigung einverstanden sei. Seine Begründung war, dass man nur zum Letzten des Monats kündigen dürfe - im Mietvertrag steht darüber nichts.
Nun wollten wir einen Nachtrag verfassen in dem wir zum 28.02.2013 kündigen. Diesen kennt unser Vermieter aber nicht an und verlang, dass wir zum 31.03.2013 kündigen.
Für uns ist das aber nicht möglich weil das Angebot für unsere neue Wohnung sonst verfällt und wir dann evtl. für zwei Wohnungen Miete zahlen müssten.

Meine Frage ist nun, ob schon jemand einen ähnlichen Fall erlebt hat oder zufällig weiß wer hier im Recht ist.
Wäre nett wenn ihr uns helfen könntet, da wir den Streit möglichst bald hinter uns bringen möchten.
Danke schon mal für die Antworten.

Mfg
Andi



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