Hallo,
wenn nicht anders verfügt ist der alte Notarvertrag noch gültig und wenn nicht per Klausel ausgeschlossen, haben Sie auch ein Anrecht auf das aus dem Verkauf erwirtschaftete Vermögen.
Sie sollten aber dringend einen Fachanwalt einschalten, um diesen Sachverhalt, bei welchem es um eine Menge Geld geht, von einem Spezialisten untersuchen zu lassen!
Wenn Sie zuerst eine Antwort auf die Frage erhalten möchten, ob der Notarvertrag noch Bestand für Sie hat und Sie Ansprüche daraus haben, würde ich Ihnen unsere Onlineberatung empfehlen.
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