AW: Vermieter reisst Haus ab! Steht mir eine Abstandssumme zu?
Die Kündigungsfrist von Seiten des Vermieters beträgt in Ihrem Fall 9 Monate.
Ein Anspruch auf eine Abstandssumme oder ähnliches vermag ich mal zu verneinen.
Das Gebäude ist Eigentum des Vermieters (der Genossenschaft) und dieser kann damit machen, was er möchte, solange er sich an die gesetzlichen Regelungen (Kündigungsfrist) hält.
Mietrecht Einfach
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