Hallo,
so wie ich den Sachverhalt verstehe fallen Sie unter die "Altfälle". Ich würde Ihnen aber dennoch empfehlen mal den Rat eines Anwaltes einzuholen, wie die genaue rechtliche Lage ist, auch im Bezug auf vermisste Personen.
In unserem Portal und unter dem folgenden Link bieten wir Ihnen die Möglichkeit kostenlos und unverbindlich ein Angebot für eine anwaltliche Beratung im Bereich Erbrecht einzuholen:
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Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Dieses Angebot würde ich an Ihrer Stelle nutzen, um Gewissheit zu erhalten.
Erbrecht Einfach