Zitat:
(z.B.die Plausibilität der aufgeführten Kostenpositionen)
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Wie kommen Sie denn da drauf? Entweder ist die Position im Vertrag vereinbart oder nicht, bzw. sie wird durch die Betriebskostenverordnung gedeckt oder nicht.
Für diese Dinge bedarf es keinen Sachverständigen, dies regelt sich also von selbst. Nehmen Sie Einsicht in die Rechnungen zu dieser Abrechnung beim Vermieter. Zu dieser Einsichtnahme ist er verpflichtet. Sollte der VM wegen der Entfernung nur schwer zu erreichen sein, können Sie gegen Bezahlung Kopien dieser Rechnungen anfordern.
Eine Überprüfung der Betriebskostenabrechnung nimmt jeder Mieterverein und Anwalt für Mietrecht vor.