AW: Mängel nach übergabe festgestellt
Wenn die Rohrverstopfung im Bereich Ihrer Wohnung liegt, es also so vom Rohrreinigungsdienst festgestellt wurde, dann müssen Sie auch die Rechnung bezahlen.
Ein verstopftes Rohr gehört ja auch zu den verdeckten Mängeln und von daher wären Sie auch grundsätzlich dafür verantwortlich.
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