Die Kündigung einer Wohnung ohne Angabe des Grundes ist nur in einem 2 Familienhaus möglich, in dem der Vermieter eine der Wohnungen bewohnt.
Mit anderen Worten gesagt trifft der § 573a BGB in Ihrem Fall nicht zu:
§ 573a BGB Erleichterte Kündigung des Vermieters - Mietrechtsgesetz
Für eine reguläre Kündigung scheint auch kein Grund vorzuliegen. Welche Gründe es sein könnten finden Sie hier:
§ 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters - Mietrechtsgesetz
Letztendlich müsste eine Kündigung, egal ob gültig oder nicht, immer vom Vermieter begründet werden. Da diese Begründung ja auch fehlt, ist das Stück Papier einzig zum Feuer anmachen zu gebrauchen.