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Alt 04.01.2013, 04:11
Sange
Gast
 
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Standard AW: Wurden einfach gekündigt ohne grund BITTE UM HILFE

Irgendwelche "Wohnungstypen" haben meines Wissens nichts mit dem geltenden deutschen Mietrecht zu tun. Es gibt lediglich Abweichungen, wenn es sich um ein gewerbliches Mietobjekt handelt, was aber hier nicht zutreffend wäre.

Demzufolge besteht natürlich Kündigungsschutz nach dem BGB. Die einschlägigen § wurden bereits genannt.

Was das Betreten des Hauses durch den Vermieter betrifft, so sollte man ihm klar machen, dass mit dem Mietvertrag das Recht eines "Besitzers" auf den Mieter übertragen ist. Somit auch das Hausrecht - auch wenn es sich gegen den Vermieter richtet.

Ein Vermieter macht sich nach § 123 StGB des Hausfriedensbruchs schuldig, wenn er ohne Erlaubnis des Besitzers-Mieters das Mietobjekt betritt.
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