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Alt 04.01.2013, 04:32
Sange
Gast
 
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Standard AW: Mängel nach Übergabe festgestellt

Es ist schon ein Kreuz mit den Rohrverstopfungen. Es gibt Hinweise die sagen, dass der 1.Meter des Abflussrohres dem Mieter gehört oder so ähnlich.
Richtig ist dies m.E. nicht, denn grundsätzlich hat der Vermieter zu beweisen, dass die Verstopfung von einem ganz bestimmten Mieter verursacht wurde.

In diesem Fall würde ich es nicht als verdeckten Mangel ansehen, denn bei der Wohnungsübernahme hätte der Vermieter die Klospühlung betätigen sollen/können/müssen.
Im schlimmsten Fall aber tritt hier eine Privathaftpflichtversicherung des Mieters ein.

Eine von beiden Parteien unterschriebene Durchschrift eines Protokolls gehört grundsätzlich auch in die Hand des Mieters und zwar direkt mit Abschluss der Übergabe. Es ist schließlich eine u.U. sehr wichtige Urkunde.

Eine Kautionsauszahlung kann nicht direkt mit Ende des Mietverhältnisses durch den Mieter gefordert werden. Es gibt rechtlich eine "Überlegungsfrist" des Vermieters. Und natürlich auch das Zurückbehaltungsrecht, solange noch irgendwelche Forderungen aus dem Mietverhältnis anfallen. Allgemein kann man sich als Mieter auf eine Wartezeit von 3 bis 6 Monate einstellen.
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