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Alt 08.01.2013, 18:51
Sange
Gast
 
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Standard AW: Informations / Aushangfrist für Ablesung

Ich sehe das so:

Termine zum Betreten der Wohnung sind mindestens 24 Stunden vorher mit dem Mieter abzusprechen (sagt die Rechtsprechung) - also als Terminvorschlag.

Der Mieter sollte dann, bei Verhinderung, einen ihm passenden Termin vorschlagen oder auch mehrere.

Bezahlung, weil diese alte "Abspracheregelung" vom Vermieter nicht eingehalten wurde, ist in meinen Augen Blödsinn.
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