AW: Betriebskostenabrechnung wird zur Anwaltssache
Ich würde zuerst das Amtsgericht über die Nichttätigkeit des Anwaltes informieren und um einen neuen Beratungsschein bitten. Dann würde ich mir einen Anwalt suchen, der etwas von Mietrecht versteht und der sich auch durchsetzen kann.
Die geforderte Nachzahlung würde ich natürlich nicht bezahlen und dies der Vermieterin in einem Einschreiben auch mitteilen. Da Ihre Schwiegermutter bisher noch kein Ableseprotokoll erhalten hat, gehe ich davon aus, dass die Werte der Heizung per Funk übermittelt werden. Ansonsten müsste der Ableser ja in die Wohnung und würde dort eine Kopie der Werte hinterlassen.
Auch sollte mit dem Jobcenter geredet werden, damit die monatliche Vorauszahlung erhöht wird. Sonst ist im nächsten Jahr wieder eine hohe Nachzahlung fällig.
Und ja, der Mieter hat das Recht darauf, dass er Einsicht in die Unterlagen, Rechnungen u.ä. für die Betriebskosten bekommt. Verweigert der Vermieter diese Einsicht, ist auch keine Nachzahlung fällig.
Aber bitte Alles zu diesem Thema nur per Einschreiben mit der Vermieterin abklären.
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