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Alt 11.01.2013, 16:22
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Betriebskostenabrechnung zu spät - Rückforderung Kaution?

Zitat:
Die Betriebskostenabrechnung von 2011 ist uns erst am 10.01.2013 zugestellt wurden. Es gibt also keine Ansprüche auf Nachforderung mehr,
Das gilt aber nur, wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist und der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat.
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