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Alt 13.01.2013, 16:25
Sange
Gast
 
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Standard AW: Kündigung von Vermietungsgesellschaft

@Regenmacher ist zuzustimmen.

Grundsätzlich hat eine Kündigung im Mietrecht schriftlich zu erfolgen und eine Vermieterkündigung muss zusätzlich eine rechtliche Begründung aufweisen.

Also, wegen des mündlichen Gefasels würde ich mir keinen Kopf machen.
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