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Alt 13.01.2013, 18:02
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Nach 15 Jahren Mietzeit die Wohnung renovieren?

Zitat:
Ich weiss ja im Grund bin ich auch doof so lange hier zu sein. Alles aus meiner Tasche bezahlt zu haben usw.
Wieso das? Wenn Ihnen die Wohnung gefällt und die Miete im Rahmen ist, dann kann man doch auch Geld z.B. in einen neuen Bodenbelag investieren. Sie haben doch täglich etwas davon, nicht der Vermieter.

Weitere Kommentare erspare ich mir, weil ich Mieter nicht verstehen kann, die in ihrer Wohnung nichts investieren, außer den üblichen Schönheitsreparaturen. Ich jedenfalls wollte und will es in meinen vier Wänden schön und gemütlich haben. Und dazu gehört auch ein Bodenbelag (Teppichboden).

Und was Sie im Focus zu den Schönheitsreparaturen gelesen haben, haben Sie falsch verstanden. Während der Mietzeit sind Sie fürs Renovieren und Streichen der Wände und anderer Dinge (Türen, Heizkörper, etc.) zuständig. Erst beim Auszug kommt die gültige oder ungültige Klausel zum Tragen.
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