Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 15.01.2013, 12:31
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Reparaturkosten verstopftes Wasserrohr

Ganz eindeutig nein, dass darf er nicht.

Er müsste nachweisen, dass diese Verstopfung durch Sie hervorgerufen wurde. Die Rechtsprechung ist da eindeutig.

Notfalls übernehmen solche Kosten auch die Privathaftpflichtversicherungen.
Mit Zitat antworten