AW: Reparaturkosten verstopftes Wasserrohr
Ganz eindeutig nein, dass darf er nicht.
Er müsste nachweisen, dass diese Verstopfung durch Sie hervorgerufen wurde. Die Rechtsprechung ist da eindeutig.
Notfalls übernehmen solche Kosten auch die Privathaftpflichtversicherungen.
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