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Alt 15.01.2013, 12:37
Sange
Gast
 
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Standard AW: Schimmel vor Einzug festgestellt - Was kann ich tun?

Sie sollten diesen Vorgang mit einem Anwalt oder einem Mieterverein besprechen.

Ich kann mir vorstellen, dass dieser Mietvertrag aufgehoben werden könnte.
Ist aber auch vom Umfang des Mangels abhängig.
Eine Mietminderung, bis zur Behebung dieses Wohnmangels, ist aber das Mindeste was Sie durchsetzen können.

Die Öfen, wenn Sie diese gekauft haben, können Sie natürlich mitnehmen - ist ja Ihr Eigentum.
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