Zitat:
So wie ich das Mietrecht verstanden habe, ist der Vermieter verpflichtet einen Anschluss bereitzustellen. Richtig?
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Nein! Der Vermieter muss nur das zur Verfügung stellen, was im Mietvertrag vereinbart ist. Da ein Fernseh- und auch ein Telefonanschluss anders als Wasser/Abwasser, Strom, Beheizungsmöglichkeit nicht zu den Grundbedürfnissen des Wohnens gehören, müssen Sie sich selbst um den SAT-Anschluss kümmern.