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Alt 17.06.2009, 08:18
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kündigung wegen Verkauf

Hallo polansky,

der Verkauf eines Hauses ist meines Wissens nach kein Grund für eine Kündigung.
Gerade wenn Mieter in dem Haus sind, erhöht es ja den Wert der Immobilie, da man als Vermieter keinen Mietausfall hat. Somit sollte das Haus "mit Euch" veräußert werden.

Sollte ein neuer Käufer Eigenbedarf haben, so kann er Euch natürlich kündigen. Dies ist sein gutes Recht.

Warum man für eine Immobilie mehr bekommen sollte, wenn es nicht vermietet ist kann ich mir nur erklären, wenn wirklich ein Käufer für den Eigenbedarf gefunden wird, der sofort einziehen will. Einen anderen Grund kann ich mir derzeit nicht vorstellen. Ob dies wirklich ein Kündigungsgrund ist, kann ich nicht bestätigen, aber ich halte es für plausibel, da es auch in den Bereich der Eigenbedarfsregelung in Kombination mit Wirtschaftlichkeitsfaktoren läuft.

Zum Zeitraum, der noch bleibt:
Erst einmal muss das Haus ja verkauft werden. Hierbei bleibt abzuwarten, ob es weiterhin vermietet werden soll oder für den Eigenbedarf gedacht ist.
Sollte es für den Eigenbedarf sein, so bleibt dem Vermieter nur die ordentliche Kündigung innerhalb der vorgeschriebenen gesetzlichen Kündigungsfrist.
Da Ihr eine vierköpfige Familie seid, ist es sicher durchaus möglich sich auf eine Härtefallregelung zu beziehen und dadurch die Kündigungsfrist noch zu verlängern, wenn vor der Zeit der Kündigung kein gleichwertiger ERsatzwohnraum gefunden werden kann.


Ich drücke die Daumen, dass es erst garnicht so weit kommt und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
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