Der Vermieter verlangt vom Mieter regelmäßige Schönheitsreparaturen in der Wohnung. Aber der Hausflur ist schon seit Jahrzenten nicht gemalert wurden und kleinere Reparaturen, wie defektes Geländer und Stufen und beschädigte Wände werden auch nicht durchgeführt.
Kann man Schönheitsreparaturen dann nicht auch vom Vermieter verlangen?