Reparatur einer Thermoscheibe
Hallo zusammen, bei mir in der Mietwohnung ist eine Thermoscheibe gesprungen. Mein Vermieter verlangt von mir die Reparatur, obwohl ich den Defekt nicht herbeigeführt habe.
Nun war heute der Schreiner/Glaser da und hat festgestellt, daß die Scheibe unsachgemäß eingebaut wurde (Ränder vernagelt) und da es sich hier um einen Holzrahmen handelt, arbeitet das Naturmaterial auch besonders bei Hitzeeinwirkung (diesen Sommer Temperatur auf der Terrasse 50,2 °C.)Mein Vermieter ist aber der
Meinung, daß eine Scheibe von innen nicht zerspringen kann. Gehören Fenster zum Gebäude und ist der Vermieter zur Reparatur verpflichtet?
Für eine baldige kompetente Antwort wäre ich sehr dankbar. Besten Gruß Tobi
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