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Alt 22.01.2013, 18:32
Sange
Gast
 
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Standard AW: Schönheitsreparaturen Hausflur

Nein, hier kann man keine Schönheitsreparaturen verlangen.

Aber wenn die Funktion z.B. der Treppe oder eines Geländers gestört ist, dann könnte man als Mieter eine Mietminderung durchführen.
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