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Schönheitsreparaturen Hausflur
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22.01.2013, 18:32
Sange
Gast
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AW: Schönheitsreparaturen Hausflur
Nein, hier kann man keine Schönheitsreparaturen verlangen.
Aber wenn die Funktion z.B. der Treppe oder eines Geländers gestört ist, dann könnte man als Mieter eine Mietminderung durchführen.