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Alt 22.01.2013, 19:43
hermi1707 hermi1707 ist offline
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Standard AW: Wer zahlt Niederschlagswasser? Mieter oder Vermieter?

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Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Was ist zum Thema Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart? Sind sie einzeln aufgeführt, oder wird in irgendeiner Form auf die Betriebskostenverordnung Bezug genommen?
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es heißt: neben der Miete sind vom Mieter Betriebskosten im Sinne der Anlage 3 zu § 27 Abs 1 der zweiten Berechnungsverordnung, d.h. Kosten für laufende öffentl. Lasten des Grundstücks (insbesondere Grundsteuer) , Wasserversorgung, Betrieb der Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage einschl. Brennstoff- und Wartungskosten bzw. Kosten der Versorgung mit Fernwärme und Fernwarmwasser, der Straßenreinigung und <müllabfuhr, der Entwässerung, der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung, der Gartenpflege, der Beleuchtung, der Schornsteinreinigung, der Sach und Haftpflichtversicherung usw anteilig zu tragen.
Ich denke, dass die Entwässerung also Niederschlagswasser dann dazu gehört.
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