AW: Fristlose Kündigung wegen defektem Herd?
Für eine fristlose Kündigung reichen die Gründe nicht aus. Eine Erhöhung der Betriebskosten müssen Sie aber auch nicht hinnehmen.
Das Sie von Anfang an mit dieser Nebenkostenabrechnung über den Tisch gezogen wurden, dürfte Ihnen klar sein. Kündigen Sie beweisbar bis zum dritten Werktag des Februar (04.02.) und der letzte Tag in der Bruchbude wäre der 30.04.
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