Hallo keslor,
in den meisten Fällen gelten die Ruhezeiten außerhalb 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Und teilweise sehen Kommunen ebenfalls Ruhezeiten von beispielsweise 11:30 Uhr bis 14:30 Uhr vor.
Dies gilt jedoch in der Regel nicht für Bauarbeiten, vor allem wenn externe Bauunternehmen mit den Arbeiten betraut sind.
Die
Hausordnung soll auch mehr den Umgang der Mieter untereinander regeln und ist teilweise nicht zu berücksichtigen, wenn sie nicht ausdrücklich Teil des Mietvertrags ist (hier können dann z.B. die kommunal geregelten Ruhezeiten Anwendung finden). Die Hausordnung ist somit mehr als Richtlinie zu sehen!
Und wenn ich eines deiner letzten Themen noch richtig im Kopf habe, ist es ja auch im Interesse der Mieter, dass neuer Abstellraum geschaffen wird!
Ich hoffe ich konnte erneut helfen und freue mich über weitere Fragen,
Mietrecht Einfach