Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 26.01.2013, 05:46
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Mietshausverkauf

Was ist mit der Verzichtserklärung gemeint?

Aber zu diesem 10-Jahresvertrag ist folgendes zu sagen:
Es müsste sich hierbei um einen Zeitmietvertrag nach § 575 BGB handeln, der auch eine gesetzlich vorgeschriebene Begründung für die Befristung enthält.
Nur dann wenn dies zutrifft, handelt es sich um einen gültigen Zeitmietvertrag. Ansonsten war er von Beginn an ein unbefristeter Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten für den Mieter.

Der momentane Vermieter benötigte einen rechtlichen Grund um die Mietverhältnisse zu lösen. Das wird schwer, weil der Verkauf als solcher nicht immer ein Grund wäre.
Möglich könnte eine "Verwertungskündigung" sein. Dazu § 573 Abs.2 Nr.3.
Siehe: BGB Gesetzestexte zum Thema Kündigung des Mietverhältnisses

Zitat:
In manchen Fällen darf der Vermieter auch dann kündigen, wenn er seine Immobilie verkaufen will und dies im leer stehenden Zustand leichter möglich ist (Az.: VIII ZR 226/09).
Grundsätzlich tritt ein Erwerber in die bestehenden Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten ein.

Der Erwerber könnte u.U. die Mietverhältnisse wegen "Eigenbedarfs" kündigen.


Sie sehen, was da auf Sie zukommen kann.

Die Hilfe eines Fachanwaltes ist zu empfehlen.
Mit Zitat antworten