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Alt 26.01.2013, 11:58
Sange
Gast
 
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Standard AW: Sonderkündigungsrecht wegen Krankheit?

Das Mietrecht sieht eine außerordentliche Kündigung wegen Krankheit oder Gebrechlichkeit nicht vor.

Hier kann man regelmäßig nur mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag vereinbaren und/oder vorzeitig einen Nachmieter stellen.
Ansonsten gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. (§ 573c BGB)

Möglicherweise hilft das weiter: Umzug ins Pflegeheim: Vorzeitig den Mietvertrag kündigen
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