AW: Durchlauferhitzer Reparatur - zahlt Mieter oder Vermieter?
Kosten der Wartung an Heizungen und Warmwassergeräten sind umlegbar. Anders sähe es aus bei Reparaturen/Ersatz, da muss der Mieter nur bezahlen, wenn dies im Rahmen einer Kleinreparaturregelung im Mietvertrag vereinbart ist.
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