Fristlose Kündigung durch den Mieter!
Muss der Vermieter einer fristlosen Kündigung durch den Mieter schriftlich widersprechen?
Sachverhalt:
Vor Einzug hat sich der Vermieter (wohnt im selben Haus, ein Stockwerk darüber) diverse Eskapaden (betreten der Wohnung mit einem Zweitschlüssel, Vertrauensmissbrauch) erlaubt, die eine fristlose Kündigung noch vor Einzug nach sich zog. Dieser fristlosen Kündigung hat der Vermieter nie widersprochen, im Gegenteil, die Wohnung wurde durch Aushang und über das Internet als "sofort" beziehbar eingestellt. Es folgte auch keine ordentliche Kündigung seitens der Mieter und des Vermieters. Ich bedanke mich.
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