Wie ich schon schrieb, ist diese Klausel ungültig. Ihr Vermieter kann nur eine erleichterte Kündigung nach § 573a BGB aussprechen:
§ 573a BGB Erleichterte Kündigung des Vermieters
Dann verlängert sich die Frist um weitere 3 auf 6 Monate. Diese Frist beginnt aber erst zu laufen, wenn eine entsprechend gültige Kündigung schriftlich vorliegt.
Weisen Sie diese Kündigung wegen inhaltlicher Fehler zurück. Sie sollten Ihrem Vermieter aber nicht sagen, was daran falsch ist. Da muss er selbst drauf kommen.