Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 30.01.2013, 17:57
Benjamin Benjamin ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.01.2013
Beiträge: 2
Standard Vermieter besteht auf 2 weitere Monatsmieten nach Ende befristetem Vertrag

Hallo,
Um gleich Missverständnisse zu umgehen, hier die Vorgeschichte. Wir waren eine 4er WG und unser Vermieter von unserem Einzug war verstorben. Längere Zeit war die Erbschaft nicht geklärt bis irgendwann das gesamte Haus vom Erben verkauft wurde. Folglich hatten wir einen neuen Vermieter. Kurz darauf verließ der Hauptmieter die Wohnung und wir (wieder 4 Personen) haben einen neuen einfachen Vertrag mit dem neuen Vermieter abgeschlossen. Dieser wurde befristet mit der Begründung des Vermieters, dass er Renovierungsarbeiten durchführen will. Wir sind auf diesen Vertrag eingegangen weil keiner von uns wusste ob er weiterhin in der Stadt arbeiten würde (Ende des Studiums). Wir haben in Einverständnis des Vermieters den Vertrag auf 31.12.2013 befristet mit der Option durch Einhaltung der Kündigungsfrist auch früher aus der Wohnung rausgehen zu können.

Nun wurde im Verlauf des Jahres klar, das wir in der Stadt bleiben würden. 2 von uns sind bereits Ende September ausgezogen und haben noch Zwischenmieter bis Ende Dezember für Ihre Zimmer gesucht. Ich und mein Mitbewohner waren seit August ebenfalls auf Wohnungssuche. Bis Mitte Dezember hatten wir noch keine Wohnung.
Daraufhin nahmen wir Kontakt zum Vermieter auf (17.12.12) und haben nach der eventuellen Möglichkeit einer Verlängerung gefragt. Dieser meinte er könnte verlängern aber nur mit mind. 2 weiteren Monaten. Da ich mir nicht sicher war ob mein Mitbewohner damit einverstanden war, ließ ich deshalb die Verlängerung noch offen.

In einem 2. Gespräch kamen wir auf eventuelle Zwischenmietern zu sprechen für die beiden Monate, wobei die Frage aufkam, ob wir den die Möglichkeit einer Verlängerung Ihrer Untermietverträge mit einem richtigen Vertrag von Seitens des Vermieters geben könnte, da wir nicht wussten ob die Renovierungsarbeiten noch aktuell waren.
Daraufhin ließ uns der Vermieter wissen, dass er noch nicht wisse ob er Arbeiten durchführen möchte und dass er sich bei uns melden würde. In einer Mail schrieb er dann dass er Arbeiten im Anschluss durchführen will und deshalb diese Möglichkeit nicht besteht.
Deshalb fragten wir ob eventuell auch ein kürzerer Zeitraum möglich wäre, wenn er sowieso noch renovieren möchte. Auch hier war noch kein beidseitiges Einverständnis zur Verlängerung gegeben. Das war am 19.12.

Am 27. erhielten wir dann eine Mail mit folgendem Inhalt:"sie versuchen sukzessive, Ihre kündigungsfrist auf inzwischen 2 bis 3 Wochen zu drücken" und "Ich bin Ihnen bisher insofern entgegengekommen, dass ich einer Verlängerung um 2 Monate zugestimmt habe, wass einer Kürzung der Kündigungsfrist auf ebendiesen Zeitraum gleichkommt. Dass ich dadurch rechtliche Nachteile in Kauf nehmen muß, wissen Sie ebenfalls.
Ich möchte Sie daher ersuchen, die Wohnug vereinbarunsgemäß zum 30. Februar 2013 zu räumen."
Hier zeigt sich schon das er die Verlängerung bereits als abgemachte Sache angesehen hat. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir unerwarteter Weise ein Angebot für eine Wohnung zum 1.1.13 bekommen, das wir aufgrund der schlechten Mietsituation natürlich auch sofort angenommen hatten.

Am 31.12 war die Schlüsselübergabe. Logischerweise brauchten wir die Verlängerung nicht mehr. Da dass ganze natürlich überaus kurzfristig war haben wir ihm angeboten für die Kosten im Januar aufzukommen und ihm ab der ersten Januarwoche, in der wir umgezogen sind, bereits den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen.
Er beharrt nun darauf dass wir für Januar und Februar aufkommen sollen. In vielen Fällen wenn wir Ihn kontaktieren ließ er sich viel Zeit für seine Antwort. Wir hatten die Wohnung am 12.01 komplett geräumt und Übergabefertig hinerlassen und wollten die Schlüsselübergabe durchführen. Am 14.01. antwortet ich auf eine Mail, in der er auf eine Begehung der Wohnung besteht. Darin sagten wir ihm mehrere Termine die für uns in Frage kämen. Keine Antwort seinerseits.
In einer Mail vom 23.01 Fragte er nach ob wir ihm am 24.01. einen Schlüssel in die Wohnung bringen könnten, da etwas an der Gastherme gemacht werden müsste. Ich machte ihm gleich das Angebot das wir dann auch gleich alle Schlüssel abgeben könnten, was er ablehnte. Ich begab mich dann zu der Wohnung übergab ihm einen Schlüssel und ging auch gleich einmal mit ihm in der Wohnung herum. Dort meinte er, da er uns eh nichts nachweise könne ( er war vorher nie in der Wohnung) gibt es auch keine Beanstandungen. Bevor Ich ging hatte Ich mit ihm dann für den Folgetag einen Termin ausgemacht an dem ich mit 2 meiner Mitbewohner komme und die Schlüsselübergabe durchzuführen.
Er sagte er wäre sowieso in der Wohnung und wir können vorbeikommen. Am besagten Tag ist er nicht erschienen.

Bis heute haben wir im öfters in Mails klar gemacht, dass wir keine offizielle Abmachung hatten, er jedoch weiterhin auf die beiden Mieten besteht. In seiner letzen Mail meint er, dass durch die Tatsache, das wir noch im Besitz der Wohnung und der Schlüssel sind, diese Abmachung eingegangen wären.

Die Frage ist, könnten wir ihm die Schlüssel auch mit einem Schreiben und einem Zeugen in seinem Briefkasten werfen und die Sache aus unserer Sicht als erledigt betrachten oder könnte es noch rechtliche Folgen geben ?

Meiner Meinung nicht, da er rein gar nichts auf der Hand hat, bin mir da aber nicht 100% sicher

Tut mir leid für den Roman, aber ich wollte es so genau wie möglich wiedergeben. Schonmal danke an alle die sich rangewagt haben =).

Gruß Benjamin



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen