Zitat:
Zitat von christian74
hallo ich hoffe es kann mir jemand helfen
als ich ihn eine mietswohnung eingezogen bin lag überal schon laminat darunter teppich nun meine frage wer muss es erneuern der vermieter sagt das wäre unsere sache aber es lag schon beim einug
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Laminat und Teppich sind Eigentum des Vermieters, wenn es keinerlei Vereinbarungen zwischen
Vormieter und Mieter oder
Vermieter und Mieter gibt.
Warum soll denn der Laminatbelag erneuert werden?
Ein Vermieter ist nach § 535 BGB zur Instandsetzung und Instandhaltung verpflichtet.
Im Gesetz nachlesen:
§ 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags