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Alt 01.02.2013, 15:14
lilliwasserstrom lilliwasserstrom ist offline
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Standard Fristlose Kündigung bei verschwiegener Lärmbelästigung

Hallo,
ich werde kurz meinen Fall schildern und hoffe, dass mir bald jemand weiterhelfen kann.
Seit Oktober wohne ich zur Untermiete in einer WG, zusammen mit dem Hauptmieter. Vor meinem Einzug wurde mir von meinem Hauptmieter verschwiegen, dass unter meinem Zimmer ein DJ wohnt, der wann immer er will und über viele Stunden lang laut Techno auflegt. Außerdem gibt es mehrer Mängel in der Wohnung, die nicht behoben werden (auch da wurde mir anderes gesagt, als ich einzog): die Waschmaschine ist seit einem Monat kaputt, die Spülmaschine ist immer noch nicht angeschlossen und der angekündigte neue Kühlschrank immer noch nicht da. Mitte Dezember habe ich dem Hauptmieter mitgeteilt, dass ich ausziehen werde. Nun besteht er darauf, dass die dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten sei, ich also bis Ende März zahlen muss. Er hat sich zwar schon bei der Verwaltung wegen dem Typ unten beschwert, jedoch bisher ohne Wirkung. Mich beeinträchtigt der Lärm stark und auch die Mängel der Wohnung. Habe ich denn das Recht auf fristlose Kündigung in diesem Fall? Welche anderen Möglichkeiten habe ich?

Ich freue mich über hilfreiche Tipps und Infos!



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