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Alt 02.02.2013, 03:24
Sange
Gast
 
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Standard AW: fristlose Kündigung bei verschwiegener Lärmbelästigung

Wenn die Nutzung der Haushaltsgeräte mietvertraglich vereinbart wurde, dann könnte man natürlich, unabhängig von einer Kündigung, die Miete mindern. Für andere oder weitere Mängel ist dies natürlich auch möglich. Die Grundlage ist der § 536 BGB.

Zur Kündigung folgendes vorab:

§ 549 BGB sagt u.a.:
Zitat:
2. Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt,
und der § 573c BGB bestimmt u.a.:
Zitat:


(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
Zu empfehlen ist aber die Hilfe eines Mietervereins oder eines Fachanwaltes.

Gesetzestexte nachlesen: BGB Mietrecht Gesetz Paragraphen
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