Zitat:
ohne Erfolg im BGB-Mietrecht danach gesucht.
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Da werden Sie auch wohl lange suchen müssen. Solche Umbauten und Eingriffe in die Substanz muss kein Vermieter dulden. Warum fragt man nicht vorher, denn dieser Umbau war sicherlich nicht eine Entscheidung, die keinen Aufschub duldete.