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Alt 04.02.2013, 16:57
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Kündigung Einfamilienhaus

1. Wenn die kürzere kündigungsfrist von 1 Monat nicht vertraglich vereinbart wurde, werden Sie es mit der Beweisführung sehr schwer haben.

2. Wenn Ihnen Ihr Vermieter die Kontonummer des neuen Eigentümers mitgeteilt hat, geht die Miete auf dessen Konto.

3. Ihre Beschwerden über die Bruchbude, sowie die Mitteilung über den neuen Eigentümer/Vermieter sollten immer schriftlich erfolgen, nicht telefonisch und auch nicht per Mail.

4. Über den Verkauf des Hauses mussten Sie nicht informiert werden, nur der neue Eigentümer sollte richtig vorgestellt werden.

5. Wenn Sie noch heute beweisbar die Kündigung übergeben würden, an den alten Vermieter, denn die Adresse des neuen haben Sie ja nicht, wäre Ihr Mietvertrag am 30.04. ausgelaufen.
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