Zitat:
Der Vermieter hat auch der 30tage-Frist nicht widersprochen.
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Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, sie muss also nicht bestätigt und ihr auch nicht widersprochen werden.
Um sicher zu sein, wie in Ihrem Fall mit dem neuen Eigentümer verfahren werden muss, sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Mietrecht befragen.
Das geht auch bequem online. Z.B. hier:
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