Zitat:
Zitat von Regenmacher
Da werden Sie auch wohl lange suchen müssen. Solche Umbauten und Eingriffe in die Substanz muss kein Vermieter dulden. Warum fragt man nicht vorher, denn dieser Umbau war sicherlich nicht eine Entscheidung, die keinen Aufschub duldete.
|
Danke für diese Qualifizierte Antwort........Vermieter denke ich mal.....na ja egal...bin fündig geworden...
Berliner Mieterverein Menu Mietermagazin .......und um genauer zu sagen:.......Grundsätzlich gilt: Mieter haben das Recht, in ihrer Wohnung Einbauten vorzunehmen, solange nicht erheblich in die Bausubstanz eingegriffen wird. Ist Letzteres der Fall, ist dafür eine Genehmigung des Vermieters erforderlich. Die genaue Abgrenzung ist nicht ganz einfach und wird von den Gerichten sehr unterschiedlich vorgenommen.
Als Faustregel gilt: Ist die Veränderung ohne großen Aufwand wieder rückgängig zu machen und sind keine Substanzschäden zu erwarten, muss keine Erlaubnis eingeholt werden. Unstrittig ist, dass eigenmächtige Wanddurchbrüche, Balkonverglasungen oder der Austausch von Fenstern nicht zulässig sind.
Aber nochmals DANKE das einem Mieter hier Qualfiziert geholfen wird.