Fragen zu Einbauküche Reparaturen/Neuanschaffungen und Auszug Renovierung
Hallo Community,
ich bin neu hier, versuche mich etwas einzulesen und hätte da mal drei Fragen:
Ich habe meinen Mietvertrag gekündigt und ziehe in den nächsten Wochen in meine neue Wohnung um.
In meinem alten Mietvertrag steht, dass ich beim Auszug streichen muss. Jedoch hatte ich einmal irgendwo gehört, dass das nicht mehr rechtens ist und diese Passage im Mietvertrag nichtig ist, man also nicht streichen muss und die Wohnung in einem "akzeptablen bewohnbaren Zustand" hinterlassen muss. Ist dies korrekt oder muss ich doch "renovieren"?
Zweite Frage:
In meiner neuen Wohnung ist eine Einbauküche eingebaut, die aber im Mietvertrag (fast) nicht erwähnt ist. Nur unter dem Punkt "Sonstiges" steht Folgendes:
"Alle Reparaturen oder Neuanschaffungen der Elektrogeräte in der Küche müssen vom Mieter getragen werden."
Ist dies rechtens oder muss der Vermieter die Reparatur des Herdes/Kühlschranks übernehmen, falls diese kaputt gehen?
Letzte Frage:
Im neuen Mietvertrag steht der Passus: "Beim Auszug wird die fachgerechte Renovierung (Maler- und Tapezierarbeiten) vom Vermieter in Auftrag gegeben und die Kosten hierfür trägt der Mieter".
Meiner Meinung nach ist dies auch nicht rechtens, da ich beim Auszug - wenn überhaupt (siehe Frage 1) - selbst renovieren könnte oder selbst einen (befreundeten) Fachbetrieb engagieren könnte.
Was sagt ihr dazu?
Vielen Dank bereits im Voraus!
Herzliche Grüße
Hornochse
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